Die Stadt Rottenburg am Neckar fördert die Anschaffung einer Photovoltaikanlage mit Stromspeicher derzeit mit mehreren tausend Euro. Wer die Energiewende mitgestalten und künftig seinen eigenen grünen Strom erzeugen möchte, sollte schnell sein, denn die Fördermittel sind begrenzt. 

In Zeiten des Klimawandels kann jeder seinen Teil zu einer besseren Zukunft beitragen. Immer mehr Eigenheimbesitzer entscheiden sich in diesem Zusammenhang für eine Photovoltaikanlage mit Stromspeicher. Denn damit können Sie nicht nur die Energiewende vorantreiben, sondern sich zugleich unabhängiger vom öffentlichen Stromnetz und den ständig steigenden Preisen machen. Inzwischen ist bei einer modernen TECHMASTER-Photovoltaikanlage eine Autarkiequote von 70 bis 80 Prozent möglich.

Und je nachdem, wo Sie wohnen, erhalten Sie sogar eine staatliche Förderung in Höhe von mehreren tausend Euro – wie beispielsweise in Rottenburg am Neckar.

Rottenburg am Neckar fördert PV-Anlagen und Stromspeicher

Wer in Rottenburg am Neckar lebt, kann das Förderprogramms “Kaufen – Sanieren – Gestalten – Schützen” in Anspruch nehmen. Damit fördert die Stadt sowohl die Anschaffung einer Photovoltaikanlage als auch die eines Stromspeichers.

Bei der Photovoltaikanlage ist die Fördersumme auf maximal 2.000 Euro begrenzt. Pro installiertem kWp gibt es 150 Euro Zuschuss. Entscheiden Sie sich also für eine TECHMASTER-Photovoltaikanlage mit 10 kWp, erhalten sie eine Förderung in Höhe von 1.500 Euro. 

Beim Stromspeicher sieht die Stadt Rottenburg am Neckar eine Grenze von 80 Prozent der installierten Leistung der Photovoltaikanlage vor. Aus diesem Grund kommt in unserem Beispiel das LG ESS Heim-Energiespeichersystem Home 8 mit 7 kWh zum Einsatz. Von der Stadt gibt es 300 Euro pro kWh. Somit erhalten Sie eine Förderung in Höhe von 2.100 Euro.

Update 2021: Inzwischen bietet Rottenburg am Neckar das Förderprogramm „Ökologisches Bauen – Energieeffizienz & Artenschutz am Haus“ an.

Bei stationären Batteriespeichern wird die Kapazität in kWh bis zu einem Anteil von 80% der installierten Leistung der Photovoltaikanlage gefördert. Darüber hinausgehende Kapazität in kWh wird nicht gefördert. Die Größe der Photovoltaikanlage ist im Rahmen der Förderung auf 30 kWp begrenzt. Je stationärem Batteriespeicher werden je kWh nutzbarer Kapazität 200,00 € gefördert, jedoch höchstens 30 % der Netto-Investitionskosten des stationären Batteriespeichersystems.

Wenn Gebäude innerhalb des Geltungsbereichs der Altstadt- oder Dorfbildsatzung liegen und die Photovoltaikanlage als „Indachlösung“ ausgeführt wird, können die dadurch entstehenden Mehrkosten mit bis zu 1.000 € bezuschusst werden. Diese Förderung kann auch ohne Batteriespeicher in Anspruch genommen werden.

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