Am 1. Januar 2021 tritt das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft. Für die Betreiber von Alt- und Neuanlagen mit bis zu 30 kWp bedeutet dies eine Befreiung von der EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch.

Im privaten Bereich galt für Photovoltaikanlagen bislang eine Gesamtleistung von 10 kWp als magische Grenze. Wurde diese überschritten, mussten Anlagenbetreiber eine anteilige EEG-Umlage – umgangssprachlich auch “Sonnensteuer” genannt – für ihren jährlichen Eigenverbrauch bezahlen.

Größere Photovoltaikanlagen lohnen sich ab 2021

Je nach Anlagengröße und der Menge des selbst verbrauchten Stroms beliefen sich die jährlichen Mehrkosten durch die EEG-Umlage für die Photovoltaikanlagen-Besitzer auf durchschnittlich 100 bis 300 Euro. Über einen Zeitraum von 20 Jahren kamen so schnell mehrere tausend Euro zusammen, was sich negativ auf die Rentabilität auswirkte. Aus diesem Grund entschieden sich Eigenheimbesitzer bislang häufig für Anlagen mit maximal 10 kWp, auch wenn das Dach Platz für deutlich mehr Module bot.

Ab dem 1. Januar 2021 wird diese Grenze durch die EEG-Novelle deutlich angehoben – auf nunmehr 30 kWp. Damit sollen der bürokratische Aufwand sowie zusätzliche Kosten für all diejenigen entfallen, die große Dachflächen haben und einen aktiven Beitrag zur Energiewende leisten möchten.

Wer bereits im Besitz einer Photovoltaikanlage mit mehr als 10 kWp ist, darf sich ebenfalls freuen: Im Rahmen des EEG 2021 entfällt die EEG-Umlage nicht nur für neue, sondern auch für bereits bestehende Anlagen.