Ab Januar 2019 könnte es für Photovoltaik-Dachanlagen zwischen 40 und 750 Kilowatt eine Kürzung der Solarförderung um 20 Prozent geben. Das geht aus einem Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums hervor.

Wie das PV-Magazin berichtet, sieht ein aktueller Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zum Energiesammelgesetz deutliche Einschnitte bei Photovoltaik-Dachanlagen zwischen 40 und 750 Kilowatt vor. Das kommt vor allem deshalb überraschend, da genau diese Anlagen dazu beigetragen haben, das politisch festgelegte Zubauziel von 2,5 Gigawatt neu installierter Photovoltaik-Leistung in diesem Jahr zu erreichen.

Begründet wird die Kürzung der Förderung um 20 Prozent wie folgt: „Die Preise für Photovoltaik-Module und Photovoltaik-Anlagen sind in den letzten Monaten stark gesunken. Gründe für den Preisverfall sind ein anhaltendes Überangebot im Weltmarkt und das Auslaufen der EU-Anti-Dumping- und Anti-Subventionszölle auf chinesische Photovoltaikmodule. Dies hat zu einer Überförderungssituation von größeren Photovoltaik-Dachanlagen geführt.” Um der Überförderung entgegenzuwirken, soll der anzulegende Wert für Solaranlagen (bis einschließlich 750 kW) korrigiert werden. Dieser Wert betrug im Oktober 2018 10,68 Cent pro Kilowattstunde. “Der Wert wird auf das Niveau der Freiflächenanlagen abgesenkt. Dieser Wert wird zum 1. Januar 2019 auf 8,33 Cent pro Kilowattstunde festgelegt,“ heißt es im Referentenentwurf.

Der Bundesverband Solarwirtschaft steht dem Vorhaben kritisch gegenüber, da etwa die Hälfte der jährlich neu installierten Photovoltaik-Leistung von dieser Kürzung betroffen sei. Eine finale Entscheidung steht noch aus.