Staatliche Förderungen

Entwicklung der Vergütung für Strom aus solarer Strahlungsenergie

Die Bundesnetzagentur hat bekannt gegeben, dass die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen zum      1. Mai, 1. Juni und 1. Juli 2013 um jeweils 1,8 Prozent sinken wird, Das im vorherigen Quartal geltende Tempo der Degression von 2,2 Prozent monatlich wird damit geringfügig verlangsamt.

  Inbetriebnahme  

Anlagen nach § 32 Abs. 2 EEG

(Dachanlage)

Anlagen nach

§ 32 Abs. 1 EEG

  (Freiflächenanlage) 

  bis 10 kWp   

  bis 40 kWp  

  bis 1 MWp    

  bis 10 MWp  

bis 10 MWp

ab 01.05.2013

 15,63 Cent

 14,83 Cent

 13,23 Cent 

 10,82 Cent

 10,82 Cent

Degression

1,8%

ab 01.06.2013

 15,35 Cent

 14,56 Cent

12,99 Cent

 10,63 Cent

 10,63 Cent

Degression

1,8%

ab 01.07.2013

 15,07 Cent

14,30 Cent

12,75 Cent

 10,44 Cent

10,44 Cent

Degression

1,8%

Die Tabelle erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Alle Angaben sind als Orientierungshilfe gedacht. Maßgeblich sind im Einzelfall die gesetzlichen Regelungen und Verordnungen sowie die jeweils gültige Rechtsprechung.

Staatliche Förderung für Solarspeicher startet ab 1. Mai

Das KfW-Programm Erneuerbare Energien "Speicher“ unterstützt die Nutzung von stationären Batteriespeichersystemen in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage, die an das elektrische Netz angeschlossen ist, durch zinsgünstige Darlehen der KfW und durch Tilgungszuschüsse, die vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) finanziert werden.

Folgende Maßnahmen sollen gefördert werden:

  • Die Neuerrichtung einer Photovoltaikanlage in Verbindung mit einem stationären Batteriespeichersystem.
  • ein stationäres Batteriespeichersystem, das nachträglich zu einer nach dem 31.12.2012 in Betrieb genommenen Photovoltaik-Anlage installiert wird.

Günstiger Kredit:

  • Mit dem Förderprogramm können bis zu 100 % der förderfähigen Nettoinvestitionskosten finanziert werden

30% Zuschuss:

  • Es wird ein Tilgungszuschuss in Höhe von 30 % der förderfähigen Kosten gewährt. Die förderfähigen Kosten berechnen sich als Produkt der spezifischen förderfähigen Kosten und der förderfähigen Leistung der Photovoltaikanlage.

Mehr erfahren Sie unter KfW.

Alle Angaben ohne Gewähr! Aktuelle und umfassende Informationen zu den Fördermöglichkeiten des Bundes und der Länder unter:

 ·         BMU (Bundesumweltministerium)